Honorare

Die Maitres PAILLER & LAURENT verpflichten sich vor beliebigen Handlungen dazu, Sie im Voraus über die bei diesen Handlungen voraussichtlich anfallenden Honorare zu informieren sowie diesbezüglich Ihre vorherige Zustimmung einzuholen.

Aus diesem Grunde sollte diese Thematik kein Problem für unsere Zusammenarbeit darstellen und wird bereits bei Ihrem ersten Rechtsanwaltstermin mit Ihnen erörtert.

Die Honorare werden im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad der jeweils zu behandelnden Angelegenheit, der tatsächlich für die Angelegenheit verbrachten Zeit sowie der vorliegenden Interessen festgelegt:
  • Schon bei Ihrem ersten Rechtsanwaltstermin können Sie eine erste Schätzung der Unkosten für das geplante Verfahren erlangen.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit, mit uns eine Honorarvereinbarung abzuschließen und gegebenenfalls ein resultatsbezogenes Honorar zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines resultatsbezogenen Honorars ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich bei diesem Honorar um ein Zusatzhonorar handelt.

Die Honorare werden im Voraus geleistet und wir übermitteln unseren Klienten systematisch nach Abschluss der jeweiligen Angelegenheit eine ausführliche Übersicht über die ausgeführten Leistungen.

Wenn Sie nur eine einfache Beratung wünschen, teilt Ihnen die Anwaltskanzlei vor der Terminvereinbarung die hierbei anfallenden Unkosten mit, damit Sie für Ihre Entscheidung bereits im Vorfeld über alle erforderlichen Elemente verfügen.

Wichtige Information: Die Honorare umfassen die frz. Mehrwertsteuer TVA in Höhe von 19,6 %.